DE-Marke: Definition, Bedeutung und rechtlicher Schutz der deutschen Marke beim DPMA

Der Begriff „DE-Marke“ bezeichnet eine Marke, die im deutschen Markenregister geführt wird. Der Schutzbereich dieser deutschen Marke erstreckt sich ausschließlich auf das Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Im Gegensatz dazu bietet eine Unionsmarke Schutz in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Entscheidung für eine deutsche Marke ist daher besonders dann sinnvoll, wenn ein Unternehmen seine Produkte oder Dienstleistungen ausschließlich oder überwiegend in Deutschland vertreibt.

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Markenanmeldung: Vorteile einer DE-Marke

1. Kosteneffizienz

Die Markenanmeldung einer DE Marke ist im Vergleich zu anderen Markenformen kostengünstig. Die amtlichen Gebühren für die Anmeldung einer DE Marke betragen derzeit 290 Euro für die ersten drei Waren- oder Dienstleistungsklassen. Für jede weitere Klasse fallen zusätzliche 100 Euro an. Eine beschleunigte Prüfung kann gegen eine Gebühr von 200 Euro beantragt werden. (Stand: Juni 2025)

2. Schnelle Eintragung beim DPMA

Nach Einreichung der Anmeldung prüft das DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) die Unterlagen sowie die Schutzfähigkeit der Marke. In der Regel wird der Markenschutz nach etwa sechs Monaten wirksam. Bei einer beschleunigten Prüfung kann dies bereits nach rund zwei Monaten der Fall sein.

3. Rechtssicherheit

Mit der Eintragung einer deutschen Marke erlangt der Inhaber das ausschließliche Recht, die Marke im geschäftlichen Verkehr zu nutzen. Dies schützt vor Nachahmungen und unbefugter Verwendung durch Dritte. Im Falle von Markenrechtsverletzungen stehen dem Markeninhaber verschiedene rechtliche Mittel zur Verfügung, wie z. B. Unterlassungsansprüche, Schadensersatzforderungen und die Möglichkeit, die Vernichtung oder Rückruf von Produkten zu verlangen

4. Verlängerbarkeit und dauerhafter Schutz

Ein weiterer Vorteil: Die DE-Marke bietet dauerhaften Schutz, solange die Verlängerungsgebühren gezahlt und die Marke ernsthaft genutzt wird.

  • Erstlaufzeit: 10 Jahre ab Anmeldetag
  • Verlängerung: jeweils um weitere 10 Jahre unbegrenzt möglich

Damit ist die DE-Marke ein langfristiges Schutzinstrument und kann über Jahrzehnte zur wertvollen Unternehmensressource werden – insbesondere, wenn eine starke Markenidentität aufgebaut wird.

FAQs zur DE-Marke – Häufige Fragen zum deutschen Markenschutz

1. Was ist eine DE-Marke?

Eine DE-Marke ist eine nationale Marke, die beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet wird. Sie schützt Namen, Logos, Slogans oder andere Kennzeichen exklusiv innerhalb Deutschlands.

2. Wie lange dauert die Anmeldung einer DE-Marke?

Die reguläre Prüfungsdauer beim DPMA beträgt etwa 4 bis 6 Monate. Eine beschleunigte Prüfung ist gegen eine zusätzliche Gebühr möglich und reduziert die Dauer auf etwa 2 Monate.

3. Wie viel kostet die Anmeldung einer DE-Marke?

Die Grundgebühr für die Anmeldung einer DE-Marke liegt bei 290 Euro für die ersten drei Klassen. Jede weitere Klasse kostet 100 Euro extra. Für eine beschleunigte Prüfung fällt eine zusätzliche Gebühr von 200 Euro an.

4. Wie lange ist der Schutz einer DE-Marke gültig?

Der Markenschutz gilt für 10 Jahre ab dem Anmeldetag. Er kann beliebig oft um jeweils weitere 10 Jahre verlängert werden, sofern die Verlängerungsgebühren bezahlt werden.

5. Gilt die DE-Marke auch in anderen Ländern?

Nein, der Schutz der DE-Marke ist auf Deutschland beschränkt. Für Schutz in anderen EU-Ländern empfiehlt sich eine Unionsmarke, und für weltweiten Schutz eine internationale Markenanmeldung (IR-Marke).

Was sind die Nachteile einer DE-Marke? – Begrenzungen des nationalen Markenschutzes

1. Geografische Beschränkung auf Deutschland

Der größte Nachteil einer DE-Marke ist ihr begrenzter räumlicher Schutzbereich: Sie gilt ausschließlich innerhalb Deutschlands. Für Unternehmen, die auch in anderen Ländern der EU oder international tätig sind – etwa über einen Onlineshop oder Vertriebspartner – bietet die DE-Marke keinen rechtlichen Schutz außerhalb Deutschlands.

2. Kein automatischer Schutz bei Expansion

Wenn ein Unternehmen später in andere Länder expandiert, muss es für jeden Zielmarkt separate Markenanmeldungen vornehmen. Dies verursacht zusätzlichen Aufwand und Kosten. Anders als bei einer Unionsmarke kann die DE-Marke nicht „mitwachsen“ – sie ist auf den nationalen Markt beschränkt.

3. Geringere Durchsetzungskraft im Ausland

Ein weiterer Nachteil: Die DE-Marke hat kaum Durchsetzungskraft außerhalb Deutschlands. Kommt es in anderen Ländern zu Markenverletzungen, kann der Inhaber einer DE-Marke rechtlich nicht gegen diese Verstöße vorgehen – es sei denn, er hat dort ebenfalls Markenschutz beantragt.

Das bedeutet: Internationale Nachahmungen oder Trittbrettfahrer lassen sich mit einer DE-Marke allein nicht stoppen.

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DE-Marke erfolgreich anmelden

Die DE-Marke ist der erste wichtige Schritt für Unternehmen, die ihre Markenrechte in Deutschland schützen möchten. Als Werbeagentur mit langjähriger Erfahrung im Bereich Markenstrategie und Markenkommunikation wissen wir, wie entscheidend ein starker, rechtlich geschützter Markenauftritt für Ihren Unternehmenserfolg ist. Wir begleiten Sie kompetent bei der Anmeldung Ihrer DE-Marke und sorgen dafür, dass Ihr Markenschutz auf solidem Fundament steht.

Voraussetzungen für die Eintragung einer DE Marke

Damit eine Marke in Deutschland eingetragen werden kann, muss sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Unterscheidungskraft: Die Marke muss geeignet sein, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
  • Grafische Darstellbarkeit: Die Marke muss in einem Register dargestellt werden können.
  • Keine absoluten Schutzhindernisse: Die Marke darf keine bestehenden Rechte verletzen und nicht gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstoßen.

Das DPMA prüft diese Kriterien im Rahmen des Anmeldeverfahrens. Sollten keine Beanstandungen vorliegen, erfolgt die Eintragung der Marke ins Markenregister.

Schutzdauer und Verlängerung einer DE Marke

Der Markenschutz einer DE Marke gilt zunächst für zehn Jahre ab dem Anmeldetag. Dieser Zeitraum kann unbegrenzt um jeweils zehn Jahre verlängert werden, sofern die entsprechenden Verlängerungsgebühren entrichtet werden.

Es ist jedoch zu beachten, dass eine Marke nur dann Bestand hat, wenn sie im geschäftlichen Verkehr genutzt wird. Nach Ablauf einer fünfjährigen Benutzungsschonfrist ist der Markeninhaber verpflichtet, die ernsthafte Benutzung der Marke nachzuweisen. Andernfalls kann die Marke aufgrund von Nichtbenutzung gelöscht werden.

DE-Marke vs. Unionsmarke

Die Wahl zwischen einer deutschen Marke und einer Unionsmarke hängt von der geografischen Ausrichtung des Unternehmens ab:

  • DE Marke: Ideal für Unternehmen, die ihre Produkte oder Dienstleistungen ausschließlich in Deutschland anbieten.
  • Unionsmarke: Empfohlen für Unternehmen, die ihre Waren oder Dienstleistungen in mehreren EU-Mitgliedstaaten vertreiben möchten. Eine Unionsmarke bietet Schutz in allen Mitgliedstaaten der EU mit nur einer Anmeldung.

Die Entscheidung sollte unter Berücksichtigung der geplanten Markterweiterung und der damit verbundenen Kosten getroffen werden.

Fazit: DE-Marke

Eine DE Marke bietet Unternehmen, die ihre Produkte oder Dienstleistungen primär in Deutschland vertreiben, einen effektiven und kostengünstigen Schutz ihrer Kennzeichenrechte. Die schnelle Eintragung, die Rechtssicherheit und die Möglichkeit der Verlängerung machen die DE Marke zu einem attraktiven Instrument im Markenmanagement. Unternehmen sollten jedoch stets ihre langfristige Marktentwicklung im Blick behalten und gegebenenfalls auch die Option einer Unionsmarke in Erwägung ziehen.

Michael Saupe
Head of Marketing & Strategy
Michael Saupe verfügt über mehr als 30 Jahre Erfahrung in den Bereichen Marketing, Leadgenerierung und Markenbildung. Sein Fokus liegt auf strategischer B2B-Beratung mit einem ausgeprägten Verständnis für komplexe Produkte, technische Märkte und erklärungsbedürftige Dienstleistungen.

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