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Klangmarke

Eine Klangmarke (Hörmarke) ist laut der Definition des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) eine Marke, die aus wahrnehmbaren Klängen besteht. Diese können musikalisch gestaltet sein, aber auch gesprochen oder gesungen werden oder aus einer Folge von Geräuschen bestehen.

Klangmarken ergänzen, beispielsweise in Form von Jingles, die visuelle Ausgestaltung von Markenzeichen um eine akustische Komponente, es wird also ein zusätzlicher Sinn angesprochen, über den sich die Marke einprägen soll. Bekannte Beispiele für Klangmarken sind der düdelnde Telekom-Jingle oder der brüllende Metro-Goldwyn-Mayer-Löwe.

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