Das Deutsche Patent- und Markenamt ist (DPMA) ist die „Zentralbehörde für den gewerblichen Rechtsschutz“ in Deutschland. Sie ist also zuständig für den Schutz von geistigem Eigentums. In ihren Aufgabenbereich fallen die Prüfung von Erfindungen, die Erteilung von Patenten, die Registrierung von Marken, Gebrauchsmustern und Designs und die Verwaltung und Veröffentlichung von Schutzrechten.
Gegründet wurde das DPMA 1877 in Berlin als „Kaiserliches Patentamt“, seit 1998 ist es in Dienststellen in Berlin, München und Jena unter dem Namen „Deutsches Patent- und Markenamt“ ansässig. Die Ergänzung des Namens soll die bedeutendere Rolle betonen, die der Markenschutz mittlerweile für die Arbeit des DPMA spielt.
Beim Deutschen Patent- und Markenamt können Patenschutz, Gebrauchsmusterschutz, Markenschutz und Designschutz erworben werden. Weiter bietet das DPMA-Register eine Möglichkeit, alle Eintragungen des DPMAs einzusehen.
Das DPMA kooperiert mit nationalen und internationalen Partnern, um den gewerblichen Rechtsschutz auch auf europäischer und internationaler Ebene umsetzen zu können. In der EU sind hier vor allem das Europäische Patentamt (EPA) und das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum zu nennen (EUIPO), international die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO).