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Markenrecherche

Eine Markenrecherche über das DPMA-Register wird vorgenommen, um zu überprüfen, ob bereits Markenschutz für eine geplante Marke besteht. Die Recherche übernimmt nicht das Deutsche Patent- und Markenamt, sondern muss vom Anmelder selbst vor der Markenanmeldung durchgeführt werden. Nach der Markenregistrierung beginnt eine Frist von drei Monaten, während der ein Dritter Widerspruch gegen die Marke einlegen kann, sollte er der Meinung sein, dass die neue Marke gegen die Schutzrechte einer bereits eingetragenen Marke verstößt. Aus diesem Grund sollten auch nach einer erfolgreichen Markenregistrierung regelmäßig neu eingetragene Marken überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie nicht gegen den Markenschutz der eigenen Marke verstoßen.

Die Markenrecherche kann über vier verschiedene Suchformulare durchgeführt werden: Basisrecherche, Erweiterte Recherche, Expertenrecherche und Monitoring. Dort kann beispielsweise nach Markennamen, Anmeldern/Inhabern oder den Waren- und Dienstleistungsklassen nach Nizza gesucht werden. Im DPMA-Register ist nicht nur die Recherche nach DE-Marken möglich, sondern auch die Suche nach Unionsmarken (EM-Marke) und internationalen Marken (IR-Marke). Allerdings übernimmt das DPMA keine Gewähr, dass die Ergebnisse dafür vollständig oder richtig sind, und verweist auf die Möglichkeiten der Markenrecherche in den Registern der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO).

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